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Was Auslands­jobs so riskant macht

Was Auslands­jobs so riskant macht

Deutsche Manager, die im Ausland gegen das Gesetz versto­ßen, müssen mit härte­ren Strafen als hierzu­lande rechnen. Howden beschreibt im Handels­blatt die Risiken und wie sich Manager schüt­zen können.

Deutsche Unter­neh­men sind inter­na­tio­nal gut unter­wegs. Die Zahl der Länder steigt, in die sie ihre Manager zum Geschäf­te­ma­chen entsen­den, schreibt das Handels­blatt. Und damit auch das Risiko für Führungs­kräfte, wegen Fehltrit­ten juris­tisch belangt zu werden.

Die Straf­rechts­ver­fol­gung wird internationaler
Nur ein Beispiel: „Die Straf­rechts­ver­fol­gung wird inter­na­tio­na­ler“, zitiert die Wirtschafts­zei­tung Jürgen Wessing, Straf­ver­tei­di­ger aus Düssel­dorf und Mitglied des Hendricks Anwalts­netz­werks. Wessing weiß, wovon er spricht: Als Jurist seit 35 Jahren tätig, ist er auf die Betreu­ung von straf­fäl­li­gen Managern spezia­li­siert und beobach­tet: „Beson­ders Fälle von Korrup­tion werden heute weltweit stärker verfolgt als noch vor einigen Jahren“.

Das Haftungs­ri­siko von Expatria­tes ist hoch
Bestechung – etwa bei Großpro­jek­ten oder teuren Infra­struk­tur­an­la­gen, die über Grenzen hinweg entste­hen und betrie­ben werden – kann für Expatria­tes, harte Gefäng­nis- oder Geldstra­fen nach sich ziehen. Auch bei anderen Delik­ten – etwa dem Verstoß gegen Arbeits­ge­setze oder Pfusch am Bau – tragen sie ein erheb­li­ches Manager­haf­tungs­ri­siko. Beim Auslands­ein­satz gilt wie daheim in Deutsch­land: Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontroll­pflich­ten versto­ßen, können dafür persön­lich und unbegrenzt mit ihrem Privat­ver­mö­gen haftbar gemacht werden.

Im Ernst­fall oft keine Unter­stüt­zung vom Arbeitgeber
Sich nur darauf zu verlas­sen, dass schon alles gut geht, reicht für Unter­neh­men und die von ihnen entsand­ten Führungs­kräfte nicht aus, so das Handels­blatt-Fazit. Vor allem Manager großer Konzerne hielten sich gerne für unantast­bar. Wer die deutsche Grenze hinter sich lasse, sei vor dem Zugriff auslän­di­scher Behör­den jedoch nicht mehr sicher. Erschwe­rend kommt hinzu: Im Ernst­fall können sich Manager im Ausland nicht bedin­gungs­los auf die Unter­stüt­zung ihres Arbeits­ge­bers verlas­sen. Deshalb sollten sie vor ihrem Auslands­ein­satz prüfen, ob sie für den Konflikt­fall ausrei­chend abgesi­chert sind.

Quelle: „Nichts wie raus!“, Handels­blatt (PRINT), Nr. 63
Veröf­fent­licht: Ostern, 29. März bis 2. April 2018
Autoren: Claudia Obmann, Michael Scheppe

Howden-Tipps zum Versi­che­rungs­schutz für Expatria­tes lesen Sie in Teil II von „Deutsche Manager im Ausland“.

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