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Ein Schaden­fall aus der Praxis

Ein Schaden­fall aus der Praxis

Beim Aufbau eines neuen Auslands­stand­orts bescherte die Geschäfts­füh­re­rin eines Marken­her­stel­lers ihrem Unter­neh­men eine Vertrags­strafe in Millio­nen­höhe. Ohne juris­ti­schen Rat einzu­ho­len und sich im Haus abzustim­men, sicherte sie dem Projekt­ent­wick­ler die Zahlung einer Vertrags­strafe in Höhe von einer Million Euro zu, sollte nach Projek­tende kein Mietver­trag zustande kommen. 

Kolle­gen und Gesell­schaf­ter nicht informiert

Als das Grund­stück erschlos­sen war, legte der Projekt­ent­wick­ler dem Kolle­gen der Manage­rin aus der Geschäfts­füh­rung einen Vertrag mit einer horren­den Mietfor­de­rung vor. Der Deal platzte. Der Projekt­ent­wick­ler zog vor Gericht und setzte die Zahlung von zwei Dritteln der Vertrags­strafe durch. Das Geld forderte das Unter­neh­men von der Manage­rin mit der Begrün­dung zurück, sie hätte ohne die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter gehan­delt und zudem gegen das Vier-Augen-Prinzip verstoßen. 

Das Blatt wendete sich zum Guten

Glück im Unglück. Das Unter­neh­men hatte vorsorg­lich für die Manage­rin eine D&O-Versicherung abgeschlos­sen. Der Versi­che­rer übernahm einen Großteil des Millionenschadens.

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