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D&O-Versicherung richtig gedacht

D&O-Schutz richtig gedacht

Die D&O-Versicherung hat sich als Schutz für Manager etabliert. In der Schaden­re­gu­lie­rungs­pra­xis hat sich jedoch gezeigt, dass es sinnvoll sein kann, zusätz­lich eine Vermö­gens­scha­den-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzuschließen.

Fehlent­schei­dun­gen im Manage­ment verur­sa­chen in Unter­neh­men schnell Schäden in Millio­nen­höhe. Auch viele Mittel­ständ­ler haben sich in den letzten Jahren deshalb für den Abschluss einer D&O-Versicherung entschie­den. Zum einen um ihre Geschäfts­füh­rer persön­lich zu schüt­zen, die bereits bei leich­tes­ter Fahrläs­sig­keit unbegrenzt mit ihrem Privat­ver­mö­gen haften. Zum anderen um den Fortbe­stand der GmbH-Gesell­schaft selbst zu sichern. Denn auch Geschäfts­füh­rer verdie­nen häufig nicht genug, um Schadens­er­satz­an­sprü­che auszu­glei­chen, die selbst im Mittel­stand schnell sechs- oder sieben­stel­lig ausfal­len können.

Für den Total­scha­den vorbauen

Nun hat sich in der Schaden­re­gu­lie­rungs­pra­xis gezeigt, dass in der D&O-Versicherung auch im Mittel­stand häufig Total­schä­den auftre­ten. In dem jüngst erschie­ne­nen E-Book für Geschäfts­füh­rer 2018 (Hrsg. Eurofo­rum) beschreibt Howden-Anwalt Michael Hendricks, welche Auswir­kun­gen dies auf den D&O-Schutz hat und was Unter­neh­men tun können, um im D&O-Haftungsfall den Vermö­gens­scha­den in angemes­se­ner Höhe auch tatsäch­lich von ihrem Manage­ment-Perso­nal ersetzt zu bekommen.

Das Schutz­kon­zept der D&O-Versicherung

Oft entspricht der Umfang des geltend gemach­ten Schadens­er­satz­an­spruchs exakt der D&O-Deckungssumme. Das Schutz­kon­zept der D&O-Versicherung sieht jedoch vor, dass der Versi­che­rer im ersten Schritt die Kosten für die Prüfung der Haftpflicht­frage, im zweiten Schritt die Kosten für die Abwehr unberech­tig­ter Schadens­er­satz­an­sprü­che und erst im dritten Schritt die Kosten übernimmt, die für den Ausgleich berech­tig­ter Ansprü­che anfallen.

Auf die D&O-Deckungssumme kommt es an

Bereits die Rechts­strei­tig­kei­ten rund um die Frage, ob ein Schadens­er­satz­an­spruch berech­tigt ist oder nicht, zehren häufig einen Großteil der verein­bar­ten D&O-Deckungssumme auf, sodass am Ende kaum etwas übrig bleibt, um berech­tigte Ansprü­che auszu­glei­chen. In solchen Fällen bleibt den versi­cher­ten Unter­neh­men dann nichts weiter übrig, als zu versu­chen, sich die noch offen­ste­hende Schadens­summe vom Manager privat zurück­zu­ho­len. Dabei geht es oft um enorme Beträge, die den Manager in den finan­zi­el­len Ruin treiben können.

Zusätz­li­chen Rechts­schutz für Vermö­gens­schä­den abschließen

Eine Lösung kann der Abschluss einer Vermö­gens­scha­den-Rechts­schutz­ver­si­che­rung sein. Ist die D&O-Deckungssumme ausge­schöpft, übernimmt der Rechts­schutz­ver­si­che­rer die bereits veraus­lag­ten Kosten, sodass ein voller Schaden­aus­gleich über die D&O-Versicherung möglich wird.

Quelle: Aufsatz „Die D&O-Versicherung und der Ernst­fall“, E-Book für Geschäfts­füh­rer 2018, Seite 20-24, Euroforum
Link zum Hendricks-Artikel als PDF

Kompe­tente Autoren – darun­ter der D&O-Experte und Howden-Anwalt Michael Hendricks – haben in diesem E-Book praxis­nah zusam­men­ge­fasst, was für Geschäfts­füh­rer derzeit relevant ist.
Veröf­fent­licht am: 22. März 2018

Hier können Sie das komplette E-Book für Geschäfts­füh­rer 2018 kosten­los downloaden:
Link zum Download

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