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Der persön­li­che Schaden­ma­na­ger an...

Der persön­li­che Schaden­ma­na­ger an Ihrer Seite

Wie gut eine Versi­che­rung ist, zeigt sich erst im Schaden­fall. Im Zentrum des Versi­che­rungs­schut­zes von Howden steht deshalb die schnelle, persön­li­che und fachkun­dige Betreu­ung von Unter­neh­men und Managern im Krisenfall.

Schaden-Notruf. Wenn Unter­neh­men und Manager auf Schadens­er­satz verklagt werden und deshalb um ihre Existenz fürch­ten müssen, können sie bei Howden auf die Exper­tise von mehr als 60 D&O/Financial Lines-Exper­ten zurück­grei­fen – darun­ter viele Juris­ten. Über unsere Schaden­not­ruf­num­mer +49 (0) 211/ 94083-62 sind wir von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr jeder­zeit für Sie da. 

Wir betreuen Sie, noch bevor Sie Ihren Schaden dem Versi­che­rer melden. Egal, ob Manager­haft­pflicht­fall oder Vermö­gens­scha­den nach einer Cyber­at­ta­cke – als versi­che­rungs­un­ab­hän­gi­ger Schaden­profi beraten wir Unter­neh­men und Führungs­kräfte, noch bevor die eigent­li­che Schaden­mel­dung an den Versi­che­rer rausgeht. Damit Sie wissen, welche Schritte jetzt für Sie wichtig sind und worauf Sie aufpas­sen müssen. 

Schaden-Service. Unsere Schaden-Profis überneh­men für Sie das gesamte Schaden­hand­ling – angefan­gen von der Korre­spon­denz mit dem Versi­che­rer bis zur Unter­stüt­zung bei Konflikt­si­tua­tio­nen mit der Asseku­ranz. Wir liefern Ihnen inner­halb von wenigen Stunden eine erste deckungs­recht­li­che Einschät­zung Ihres Falls, unter­stüt­zen Sie bei der Formu­lie­rung der Schaden­mel­dung, leiten diese auf Wunsch unver­züg­lich weiter und stellen sicher, dass der D&O-Versicherer bei Eintritt des Versi­che­rungs­falls der Versi­che­rungs­neh­me­rin (Unter­neh­men) und der versi­cher­ten Person (Manager) sofort einen Schaden­sach­be­ar­bei­ter als Ansprech­part­ner sowie ein Akten­zei­chen zur Verfü­gung stellt. 

Zügige Bearbei­tungs­zei­ten. Damit Ihr Schaden­fall möglichst schnell und effizi­ent bearbei­tet werden kann, haben wir mit vielen Versi­che­rern schon im Vorfeld verbind­li­che Leitfä­den für die Schaden­be­ar­bei­tung (Claims Manual) verein­bart. Hier sind zum Beispiel Fristen für einzelne Bearbei­tungs­stu­fen fest fixiert. 

Manager erhal­ten Versi­che­rungs­be­din­gun­gen in Kopie. Da in der Regel nicht die Führungs­kräfte selbst, sondern ihre Unter­neh­men den Versi­che­rungs­ver­trag abgeschlos­sen haben, sind die Betrof­fe­nen häufig gerade zu Anfang sehr unsicher, was genau in den Versi­che­rungs­be­din­gun­gen steht. Über die hausei­ge­nen HP-Bedin­gungs­werke hat Howden sicher­ge­stellt, dass sich D&O-Versicherer unver­züg­lich mit der durch den Schaden­fall betrof­fe­nen Person in Verbin­dung setzen müssen. Der D&O-Versicherer ist zudem verpflich­tet, Ihnen die Versi­che­rungs­be­din­gun­gen in Kopie zukom­men zu lassen. 

Keine Verzö­ge­run­gen durch Verhand­lun­gen mit dem Versi­che­rer über die Anwalts­wahl. Im Schaden­fall brauchen Manager am besten von jetzt auf gleich einen Anwalt. Doch bevor ein solcher Rechts­bei­stand manda­tiert werden kann, müssen dessen Honorar­vor­stel­lun­gen mit dem Versi­che­rer abgestimmt sein. Das kann im schlimms­ten Fall Wochen dauern. Wir von Howden haben deshalb vorab mit unseren Koope­ra­ti­ons­part­nern von Versi­che­rer­seite verein­bart, dass sie die in den HP-Versi­che­rungs­be­din­gun­gen fixier­ten Honorar­sätze überneh­men, sofern ein Spezia­list des Hendricks Anwalts­netz­werks beauf­tragt wird. So lässt sich verhin­dern, dass Manager am Ende auf den teuren Anwalts­rech­nun­gen sitzenbleiben. 

Überwa­chung der Oblie­gen­heits­pflich­ten. Auch wenn wir als Versi­che­rungs­mak­ler keine eigene Schaden­re­gu­lie­rung vorneh­men, ist eine Beratung und Unter­stüt­zung des Kunden im Schaden­fall sehr von Vorteil. Als versi­che­rungs­un­ab­hän­gige Anlauf­stelle koordi­nie­ren wir für Sie das Schaden­ma­nage­ment und managen die Schnitt­stelle zwischen Versi­che­rungs­neh­me­rin (Unter­neh­men), versi­cher­ter Person (Manager), Makler und Versi­che­rungs­ge­sell­schaft. Da wir bei Howden Germany unsere eigenen Wordings von den jewei­li­gen Versi­che­rern zeich­nen lassen, verfü­gen unser Mitar­bei­ter über eine hohe Exper­tise und sind in der Lage, etwaige Deckungs­ver­sa­gun­gen der Versi­che­rer umgehend recht­lich zu hinter­fra­gen. So können wir Sie dabei unter­stüt­zen, der Ableh­nung etwas entge­gen zu setzen. 

Wir kämpfen für Ihre Inter­es­sen. Erweist sich die Zahlungs­ab­leh­nung des Versi­che­rers als unberech­tigt, sprin­gen die Juris­ten der Schaden­ab­tei­lung Ihnen zur Seite und verfas­sen eine recht­li­che Stellung­nahme. Wenn auch das nicht zum Ziel führt, suchen wir das persön­li­che Gespräch mit dem Versi­che­rer. Fazit: Im Ernst­fall haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie in jeder Hinsicht gegen­über dem Versi­che­rer unterstützt.

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